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Laut Bundesgericht gelten die Vorschriften zur Beschränkung von Zweitwohnungen bereits ab dem Datum der Abstimmung vom März 2012. Laut Bundesgericht ist die neue Verfassungsbestimmung ausreichend klar, um unmittelbar angewendet werden zu können. Zahlreiche Bauvorhaben, die noch letztes Jahr bewilligt wurden, müssen durch die Kantone nun neu geprüft werden./sda/ap