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Papst Coelestin V. gab 1294 nach nur fünf Monaten freiwillig sein Amt auf. Kirchenhistoriker sprechen von einem überforderten Sonderling, der kaum Latein konnte. Die Kardinäle hätten ihn nur zum Papst gewählt, weil sie sich in fast zweijährigem Ringen nicht auf einen anderen Kandidaten hätten einigen können. Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt. Doch ist nach Kirchenrecht auch ein Rücktritt möglich. Dieser muss aber freiwillig erfolgen./sda/bu