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Er sei zur Gewissheit gelangt, dass seine Kräfte nicht mehr geeignet seien, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Benedikt XVI. wäre der erste Papst sei Coelestin V., der auf eigenen Wunsch abtritt. Der Rücktritt des Papstes ist im Kanon 332, Paragraph zwei des Kirchenrechts geregelt. Dort steht, dass der Papst zurücktreten darf, wann immer er will. Er muss dafür niemanden um Erlaubnis fragen./wh