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Dies entschied der Staatsrat in seiner wöchentlichen Sitzung. Der Grosse Rat hat die Änderung des Gesetzes bereits im September 2012 verabschiedet. Auch die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde per 01. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Auch diese Änderung wurde vom Grossen Rat bereits am September gutgeheissen./jt