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Das Generelle Projekt GP-R3 2012 wurde durch den Staatsrat genehmigt. Dies dient unter anderem als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes des neuen Koordinationsblattes "Dritte Rottenkorrektion" im kantonalen Richtplan. Dieser legt die verbindlichen Grundsätze fest und definiert die diesbezüglichen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden. Ab dem 11. April stellt jede Gemeinde ihre Stellungnahme und ihre Ansichten dem Staatsrat zu./ip