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Wallis: Neues Gesetz über die Handänderungssteuer

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Am 1. Januar 2013 tritt das neue Gesetz über die Handänderungssteuer in Kraft und ersetzt das Stempelgesetz.

Es kommt zu einer Reduktion des Steuersatzes um 50 Prozent der verhältnismässigen Steuer für Pfandrechtsurkunden. Zu den Änderungen zählt unter anderem auch die Regelung des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens mit Festlegung der Verjährungsfristen. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, fakultativ für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe auf die Handänderungssteuer zu erheben./ip

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