Nachdem der Staatsrat im August die Grossratsmandate den einzelnen Bezirken zuteilte, wurde dagegen eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Die Begründung der Beschwerde lautete, dass die Sitzzuteilung den Anforderungen an ein Proporzverfahren nicht genüge. Das Kantonsgericht sieht sich nicht verpflichtet, den Staatsratsentscheid zu überprüfen und sieht sich nicht zuständig. Deshalb tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein./jt