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Die Dienststelle für Wald und Landschaft will das Waldbrandrisiko vermindern und macht deshalb auf einige Regeln aufmerksam. So dürfen Grillfeuer nur auf dafür eingerichteten Stellen entfacht werden und nicht einfach auf dem Boden. Feuerwerke sind nur auf den durch die Gemeinden vorgesehenen Plätzen mit deren Bewilligung zu organisieren. Bei jedem Brandausbruch ist umgehend die Feuermeldestelle unter der Nummer 118 zu benachrichtigen.