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Banken erhalten die Möglichkeit, beim Bund Einzelbewilligungen zu beantragen, um Daten an US-Behörden auszuliefern. Der Bundesrat legte am Mittwoch die Eckwerte fest. Zur Diskussion stand auch eine Lösung mit einer Verordnung. Der Entscheid fiel aber zugunsten einer Einzelbewilligung gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches. Erhalten Banken eine Bewilligung, gilt eine Datenlieferung nicht als strafbare Handlung für einen fremden Staat.