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Die Fachrichtung soll neu ausdrücklich als Ziel erwähnt werden, wie es in einer ans Parlament überwiesene Botschaft des Bundesrats zur Revision des Medizinalberufegesetzes heisst. Mit der Änderung soll die Stellung der Hausarztmedizin gestärkt werden. Ebenfalls neu als Ausbildungsziele werden im Gesetz Kenntnisse und Methoden der Komplementärmedizin festgeschrieben.