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Wallis: Keine rechtlichen Konsequenzen für Jean-Marie Bornet

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Die Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zum Carunglück bei Siders war keine Amtsgeheimnisverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hat das entsprechende Verfahren gegen den Infochef der Kantonspolizei Jean-Marie Bornet eingestellt. Die im Februar auf dem Überwachungsvideo gezeigten Tatbestände seien in keinem Zusammenhang mit der Strafuntersuchung gestanden, welche die Umstände des Carunglücks untersucht habe. Deshalb habe es keine Veröffentlichungserlaubnis durch den Staatsanwalt gebraucht, teilte Bornets Anwalt, Michel Ducrot, am Donnerstag mit.

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