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Dieser Meinung ist der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig. Die Abschusskriterien seien aus sachlicher Sicht einfach nicht gegeben. So sei beispielsweise beim Wolfsangriff in Münster mit 17 toten Schafen der Zaun löchrig gewesen. Dieser habe der Schäfer daraufhin repariert und mit Schutzmassnahmen versehen, jedoch mangelhaft. Darum könne aus rein sachlichen Aspekten keine Abschussbewilligung erteilt werden.