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In Thun sprach das Regionalgericht Oberland eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten aus. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, weil der 30-jährige Somalier nicht vorbestraft ist und das Gericht keine klare Wiederholungsgefahr sah. Frei kommt der Somalier aber nicht: Er hat kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Ihm droht nun die Ausschaffung nach Italien, wo er bereits früher ein Asylgesuch gestellt hatte.