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Thun/Visp: Freiheitsstrafe nach versuchter Vergewaltigung

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Ein Asylbewerber, der im Zug zwischen Visp und Thun eine junge Frau vergewaltigen wollte, wurde verurteilt.

In Thun sprach das Regionalgericht Oberland eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten aus. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, weil der 30-jährige Somalier nicht vorbestraft ist und das Gericht keine klare Wiederholungsgefahr sah. Frei kommt der Somalier aber nicht: Er hat kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Ihm droht nun die Ausschaffung nach Italien, wo er bereits früher ein Asylgesuch gestellt hatte.

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