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Die Kriterien wurden 2008 im "Managementplan für den Wolf in der Schweiz" festgelegt. Demnach darf der Wolf abgeschossen werden, wenn er mindestens 35 Nutztiere während vier aufeinanderfolgenden Monaten gerissen hat. Oder 25 Nutztiere innert eines Monats. Matchentscheidend für einen Abschuss ist aber, dass diese Nutztiere trotz genügenden Schutzmassnahmen gerissen wurden. Und genau in diesem Punkt sind sich Kanton und Bund nicht einig.