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Damit bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgericht Monthey. Der Mann wurde 2008 wegen der Vergewaltigung der Tochter seines damaligen Arbeitgebers für schuldig befunden. Der Verurteilte behauptete, nur die Annäherungen der damals noch nicht 16-jährigen Frau erwidert zu haben. Für das Gericht galt der Tatbestand jedoch als erwiesen. Die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie der Nouvelliste berichtet./ap