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Seit Annahme der Zweitwohnungs-Initiative im März 2012 sprach Helvetia Nostra systematisch gegen Baugesuche ein. Nun berät das Bundesgericht öffentlich über die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra. Dieses Urteil wird erhebliche Auswirkungen haben. Einerseits betrifft es die Beschwerdelegitimation der Umweltschutz-organisation. Andererseits muss das Gericht bestimmen, ab welchem Datum die Initiative anwendbar ist.