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Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie eine entsprechende Standesinitiative des Tessins gutgeheissen. Einerseits verlangt der Vorstoss, dass die typischen Tessiner Rustici nicht als Zweitwohnungen gelten sollen. Andrerseits soll der Begriff Zweitwohnung sehr eng ausgelegt werden. Mit diesem Schritt wolle die Kommission ein Zeichen setzen, dass die Sorgen der Berggebiete ernst genommen würden./jt