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Wallis: Entschädigungen für Feuerwehrinstruktoren

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Die Anpassung der Entschädigungen für Feuerwehrinstruktoren erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2013.

Der Staatsrat legte den Betrag von 280 Franken pro Arbeitstag von zehn Stunden fest. Die Entschädigungen für Essen, Unterkunft und Transportkosten sind im kantonalen Reglement geregelt. Die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär ist mit der Anwendung dieses Entscheids und insbesondere mit der Ausarbeitung eines Reglements betreffend den Sold und die Entschädigungen bezüglich auf die Aktivitäten der Feuerwehrausbildung beauftragt./wh

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