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Bis heute haben die Gesellschaften die Energie aus der Wasserkraft zu Jahreskosten übernommen, zusätzlich einer Dividende. Diese Dividende stellte den versteuerbaren Gewinn dar. "Die Gebirgskantone wollen nun ein Marktpreismodell. Dieses ist an den Preis der Endkonsumenten gebunden", erklärt Beda Albrecht, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung. Die Mittellandkantone hingegen wollen ein Modell, dass an die Gestehungskosten gekoppelt ist./jt