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Wallis: Auch vor dem Europäischen Gerichtshof kein Gehör

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Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat eine Beschwerde von Bernard Rappaz abgewiesen.

Rappaz ist wegen illegalen Hanfhandels zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Aus Protest war er mehrmals in einen Hungerstreik getreten. Der Gerichtshof für Menschenrechte haltet fest, dass die Schweizer Behörden das Notwendige unternommen hätten, um das Leben von Rappaz zu schützen. Der Hanfbauer habe in Haftbedingungen leben können, die seinem Gesundheitszustand entsprochen hätten./sda/wh

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