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Schweiz: Der Zwist um den Nachnamen

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Seit 2013 ist das neue Namens- und Bürgerrecht in Kraft. Den Überlick zu behalten, ist nicht immer einfach.

"Das Hauptziel der Gesetzesrevision war die Gleichstellung der Ehepartner", erklärt Doris Vogel, Rechtsanwältin und Notarin. Beim neuen Namensrecht gab es einige wesentliche Änderungen. "Grundsätzlich behalten Ehepartner auch nach der Hochzeit ihren Nachnamen", so Vogel. Neu sei möglich, nach dem Tod des Ehepartners seinen ursprünglichen Nachnamen zurückzufordern. "Dies ist neu auch nach einer Scheidung auf zeitlich unbeschränkt möglich"./jt

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