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Ebenso wurde der Gemeindeanteil an den Betriebsausgaben der spezialisierten Institutionen geregelt, indem das Reglement vom 20. Juni 2012 dementsprechend abgeändert wurde. Dies Änderung erlaubt eine Aufteilung des Gemeindeanteils an den Kosten der Schüler, welche dem Asylwesen unterstellt sind, auf alle Gemeinden des Kantons und entspricht damit einer interkommunalen Solidarität./wh