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Es zeichnet sich ab, dass eine volle Rente nicht wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent, sondern neu ab 80 Prozent zugesprochen wird. Behindertenorganisationen wehren sich gegen die zusätzlichen Sparmassnahmen. Diese sind auch aus Sicht von Procap Oberwallis unnötig. Bundesrat und Parlament wollen die Invalidenversicherung bis ins Jahr 2025 finanziell sanieren. Ohne die Revision 6b würde das rund vier Jahre später der Fall sein./bu