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Durch die Änderung wird das Verfahren Bewilligung der Kostengutsprachen vereinfacht. Die behandelnden Ärzte können von nun an die Anträge auf elektronischem Wege stellen. Die Antworten werden direkt durch das Kantonsarztamt dem behandelnden Arzt übermittelt, welches direkt den Patienten informieren muss./ip