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Das Gericht befand Varone einzig des versuchten Diebstahls von Kulturgut für schuldig. Die Strafe wird nur im Fall eines erneuten Delikts in der Türkei während der nächsten fünf Jahre fällig. Da die Richter das Urteil unter einem sogenannten Aufschub aussprachen, wird es auch nicht im schweizerischen Strafregister auftauchen. Bei dieser Strafe handelt es sich um eine Besonderheit der türkischen Justiz./sda/jt