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In diesem Zusammenhang wurden mehrere Entscheide getroffen. Namentlich verabschiedete die Kantonsregierung einen Zeitplan für die Behandlung des Dossiers. So soll im zweiten Semester 2013 die Diskussion im Grossen Rat mit anschliessendem breit angelegtem Vernehmlassungsverfahren stattfinden. Im zweiten Semester 2014 soll die erste und zweite Lesung im Grossen Rat durchgeführt werden. Eine Volksabstimmung ist im ersten Trimester 2015 geplant./wh