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Nach geltendem Recht ist zurzeit eine langfristige Vermietung von Zweitwohnungen verboten, wenn es sich beim Eigentümer um eine Person im Ausland - im Sinne der Lex Koller - handelt. Da das Interesse an einer besseren Auslastung von Zweitwohnungen gegeben sei, seien solche Vermietungen in Zukunft zu erlauben. Dies fordert der Hauseigentümerverband in einer Mitteilung. Neue Steuern und Bewirtschaftungszwänge lehnt der Verband jedoch ab./st