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Der Grosse Rat hat einer entsprechenden Motion klar zugestimmt. Der Baustoff Asbest wurde insbesondere seit den 1950er-Jahren oft verwendet. Zwischenzeitlich sind die gesundheitsschädigenden Folgen bekannt. Die Motion verlangt nun, dass bei Abbruch- oder Ausbauarbeiten an einem Gebäude, das vor 1991 gebaut wurde, eine obligatorische Asbestdiagnose durchgeführt werden soll. Bei Asbestvorkommen soll ein entsprechendes Sanierungsprogramm greifen./kb