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Dabei werden die zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien vollständig ausgeglichen. Die politischen Entscheidungsträger bestimmen den Zeitrahmen des Ausgleichs sowie die Höhe des zu vergütenden oder einzufordernden Betrags. Dem muss jeder Versicherer im Kanton zustimmen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahme bleibt im Rahmen des aktuellen Systems. Die Lösung sei innert vernünftiger Frist und ohne administrativen Mehraufwand umsetzbar./bu