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m 2011 löste die Schulkommission das Arbeitsverhältnis mit der Kindergartenlehrerin Andrea Wehrlin nach 18 Jahren auf. Als Grund wurde ein gestörtes Arbeitsverhältnis angegeben. Die Beschuldigte akzeptierte diese Argumentation jedoch nicht und reichte eine Verwaltungsbeschwerde beim Staatsrat ein. Dieser lehnte die Beschwerde ab. Vor dem Kantonsgericht erhielt die Kindergartenlehrerin nun recht, wie der Walliser Bote berichtet./st