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Channel: rro.ch: Walliser Nachrichten
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Wallis: Ein böses Erwachen verhindern

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Die jährliche Motorfahrzeugsteuer muss bis am 31. Januar 2013 bezahlt sein, ansonsten drohen Konsequenzen.

So wird allen Personen, die bis dato den fälligen Betrag noch nicht überwiesen haben, eine Mahnung zugestellt. Sollte die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Mahnung noch nicht erfolgt sein, verfügt der Kanton den Entzug des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder des betroffenen Fahrzeugs. Personen, die wegen einer Adressänderung keine Steuerrechnung erhalten haben sollten, müssen ebenfalls mit Unannehmlichkeiten rechnen./wh

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