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Dieses sieht vor, dass der Eigentumsanteil der Waliser Gemeinwesen insgesamt 60 Prozent betragen. Die Hälfte davon verbleibt bei den Konzessionsgemeinden. Die andere Hälfte soll je zur Hälfte an den Kanton und an die nicht oder wenig konzedierenden Walliser Gemeinden abgegeben werden. Der verbleibende Anteil darf die Konzessionsgemeinde an einer schweizerischen Elektrizitätsgesellschaft ihrer Wahl übertragen werden dürfen./jt