![]() |
So wird unter anderem gegen den Fahrer des Konvois wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ferner wird gegen die vier Fahrzeugbesitzer wegen Behinderung des Strafverfahrens vorgegangen. Im Februar 2012 zog sich ein Mann bei einem Sturz von einem Fasnachtskonvoi tödliche Verletzungen zu. Entgegen ersten Aussagen soll sich der Mann dort nicht illegal aufgehalten haben. Gemäss Staatsanwaltschaft Kanton Wallis werden nun die Strafverfahren eröffnet./wh