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Das Bundesamt für Energie BFE hatte 2011 die Plangenehmigung für die Realisierung der Gommerleitung als Freileitung erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von zahlreichen betroffenen Gemeinden und Privatpersonen nun gutgeheissen und die Angelegenheit ans BFE zurückgeschickt. Dieses muss eine Studie zur Realisierbarkeit einer vollständigen oder teilweisen Bodenverlegung der Gommerleitung erstellen./sda/wh