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Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, ist diese Weigerung rechtens. Gemäss Artikel 174 des Gesetzes über die politischen Rechte kann eine Person, die bereits während vier Jahren als Gemeinderat tätig war, sich weigern, das Amt als Gemeinderat anzunehmen. Die Ergänzungswahl für Marie-Therese Bellwald findet am 28. Oktober 2012 statt. Die Listenhinterlegung muss bis am 16. Oktober 2012 um 18.00 Uhr erfolgen./st