![]() |
Die Person, welche gegen Polizei-Mediensprecher Bornet Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht habe, habe keine Funktion im Walliser Staat und sei mit Bornet bereits im Rechtsstreit gewesen. Ferner halte der Kommunikationschef fest, dass er bei der Veröffentlichung der Bilder im Rahmen seiner Befugnis gehandelt habe. Ausserdem sei keine vorläufige Dienstenthebung gegen ihn erhoben worden./wh