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Der Rekurs des Verwaltungsrats habe fristgerecht eingereicht werden können, wie es von Seiten der Verantwortlichen hiess. Dies sei durch Dokumente und Informationen von ehemaligen Verwaltungsräten sowie dank verschiedenen Experten in der Treuhand- und Juristenbranche möglich geworden. Nun müsse die kantonale Ausgleichskasse diese Dokumente neu prüfen. Ein solches Exemplar sei ebenfalls an die für den Fall zuständige Bezirksrichterin gegangen./wh